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COVID 19 aktuell

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COVID 19 – Schulunterricht und Schülerselbsttests

 

Unterrichtsbetrieb:

Neu: 3G auf dem gesamten Schulgelände

Aktuell findet inzidenzunabhängig Präsenzunterricht ohne Mindestabstand, allerdings mit Maskenpflicht auch im Unterricht statt! Im Freien gilt keine Maskenpflicht.

Die Teilnahme an den schulischen Schülerselbsttests ist für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht ohne Ausnahme verpflichtend!

Verhalten bei Erkältungssymptomen:

Bitte beachten Sie zwingend die Regeln bei Erkältungs- und Krankheitssymptomen Ihres Kindes. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob Personen geimpft, genesen oder getestet sind.

Hygienekonzept:

Es gilt das aktuelle Hygienekonzept der Schule sowie der Rahmenhygieneplan (Stand 11.11.2021) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Schülerselbsttests:

Hier finden Sie ein Erklärvideo des Schulamtes Bayreuth zu den auch an der Gesamtschule Hollfeld verwendeten Schülerselbsttests.

Alternativ kann ein max. 48 Stunden alter PCR-Test oder von medizinischem Personal abgenommener Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Informationen zu Corona-Teststationen im Landkreis Bayreuth bzw. in und um Hollfeld finden Sie hier.

 

 

Distanzunterricht:

Lt. § 19 BaySchO ist Distanzunterricht* wie folgt geregelt:

(4) 1Distanzunterricht ist Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfindet. 2Dieser wird grundsätzlich durch elektronische Datenkommunikation unterstützt. 3Die Durchführung von Distanzunterricht an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule ist nur zulässig,
1. wenn die zuständigen Behörden zum Schutz von Leben oder Gesundheit
a) die Schulschließung oder den Ausschluss einzelner Klassen oder Kurse anordnen und das Einvernehmen der Schulaufsicht vorliegt oder
b) den Ausschluss einzelner Personen anordnen oder genehmigen,
2. soweit auf Grund außergewöhnlicher witterungsbedingter Ereignisse der Präsenzunterricht an Schulen ausfällt oder
3. sofern einzelne Schulordnungen dies vorsehen.

*Distanzunterricht ist verpflichtender Unterricht nach Stundenplan. Dies bedeutet, dass an jedem Schultag alle Fächer laut Stundenplan unterrichtet werden, alternativ als Videokonferenz oder durch die Bereitstellung von Aufgaben und Rückmeldung an die Lehrkraft.

Die Anwesenheit der Schüler wird kontrolliert. Ein Fernbleiben vom Unterricht muss von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule begründet entschuldigt werden.

Weitere Hinweise finden Sie in unserer „Checkliste für den Distanzunterricht„.

 

Für den Distanzunterricht nutzen wir MS Teams.

Eine Anleitung zum Installieren von MS Teams und zur Nutzung der wichtigsten Funktionen finden Sie hier.