DSDZ – Informationen
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Die Gesamtschule Hollfeld hat im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und dem Sachaufwandsträger beschlossen, am Programm „Digitale Schule der Zukunft“ für die 7. Jahrgangsstufe und die beiden 10. Klassen des Gymnasialzuges teilzunehmen.
Folgende Aspekte des Konzepts „Digitale Schule der Zukunft“ sind wichtig:
- Die digitalen Geräte (bei uns: iPads) werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erworben und befinden sich in deren Eigentum.
- Die Finanzierung wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro pro Gerät unterstützt.
- Die Geräte werden für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zuhause privat verwendet werden.
- Die Schule kann und wird technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte effektiv zum Lernen eingesetzt werden können.
- Die Inanspruchnahme des Angebots der geförderten Gerätebeschaffung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig.
- Die Schule hält ausreichend Leihgeräte bereit, für alle, die nicht am Programm teilnehmen möchten.
Siehe auch: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen/geraetekauf
Unser Elternbrief vom 19.07.2024 (siehe Elternportal) informiert Sie über die schulischen Details. Zu Beginn des neuen Schuljahres, am Mittwoch, 11. September 2024, um 18:30 Uhr gab es einen Elterninformationsabend zum Programm „Digitale Schule der Zukunft“ .
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Programm DSDZ:
Was bedeutet 'Digitale Schule der Zukunft'?
Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Pilotprojekt „Digitale Schule der Zukunft“ (DSDZ) ein Konzept auf den Weg gebracht, um bayernweit alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen flächendeckend mit digitalen Endgeräten auszustatten, die von den Eltern finanziert werden und Eigentum des Schülers bzw. der Schülerin sind. Der Staat bezuschusst den Gerätekauf mit bis zu 350,- EUR pro Gerät.
Welche Ziele verfolgt das Programm DSDZ?
Lerninhalte: Kinder und Jugendliche sind sich bewusst, dass sie in einer komplexen digitalen Welt aufwachsen und wollen auf diese vorbereitet werden. Die Förderung digitaler Kompetenzen ist daher eine Aufgabe für alle Unterrichtsfächer.
Lernmethoden: Lernende sollen digitale Medien in der Schule nicht nur passiv rezipieren, sondern aktiv zum Lernen nutzen und selbst digitale Lernprodukte gestalten (z. B. Präsentationen, Lernvideos, digitale Mindmaps, Podcasts, Klassenblogs oder Webseiten).
Lernkultur: Mithilfe digitaler Geräte können Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit ihren Lehrkräften zeit- und ortsunabhängig kommunizieren, Materialien austauschen, sie erhalten Feedback zum Lernfortschritt und können ihrerseits Feedback zu Lehr- und Lernprozessen geben. Dabei geht es nicht ausschließlich um digitales Lernen, sondern um ein bewusstes Neben- und Miteinander analoger und digitaler Formate.
Lernwerkzeuge: Für regelmäßiges, flexibles und nachhaltiges Arbeiten mit digitalen Medien kommt einer 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets oder Notebooks zunehmende Bedeutung zu. Diese können im Klassenzimmer sowie zuhause zum effektiven Lernen verwendet werden.
Siehe auch: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen/lernen-in-der-digitalen-schule-der-zukunft
Welche Vorteile hat eine 1:1-Ausstattung?
- Studien zeigen, dass Schülerinnen und Schüler effektiver lernen und ihre Medienkompetenz verbessern können, wenn sie digitale Medien und Werkzeuge aktiv und zur Zusammenarbeit nutzen.
- In der 1:1-Ausstattung können digital gestützte Lernformate in schulischen Unterrichtsräumen ebenso umgesetzt werden wie beim Lernen zuhause und an außerschulischen Lernorten.
- Kommunikation, Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb einer Schule sowie über die Schule hinaus werden immer wichtiger. Mobile Endgeräte in der Schule können die Entwicklung der Schulkultur in diese Richtung unterstützen.
- Durch das relativ geringe Gewicht, die kompakte Größe sowie die lange Akkulaufzeit lassen sich Tablets und Notebooks mobil und flexibel nutzen. Sie ermöglichen auch einen kurzfristigen Einsatz, zum Beispiel bei der Informationsrecherche.
- Sie haben Kameras, Mikrofone und Apps, die sie zu vielseitigen Werkzeugen für verschiedene Fächer und Lernsituationen machen. Die Nutzung von mobilen Geräten unterstützt die Entwicklung hin zu einer Vielfalt von Lernformaten. Auf diese Weise können die Schülerinnen und Schüler aktiv Wissen produzieren und Lernprozesse mitgestalten.
- Wenn Geräte ins schulische Internet eingebunden sind, können Klassen- und Online-Lernumgebungen verschmelzen, was kooperatives Lernen und neue Lernmethoden ermöglicht.
Siehe auch: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen/lernen-in-der-digitalen-schule-der-zukunft
Welche Jahrgangsstufen der GSH nehmen teil?
Im Schuljahr 2024/25 nehmen alle Klassen der 7. Jahrgangsstufe, also Mittelschule, Realschule und Gymnasium, sowie die beiden 10. Klassen Gymnasium teil.
Muss ich am Programm DSDZ teilnehmen?
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die nicht daran teilnehmen, erhalten von der Schule ein digitales Endgerät als Leihgerät. Es entstehen ihnen daraus keine Nachteile.
Kann ich das Gerät auch privat nutzen?
Die Geräte werden für schulische Zwecke beschafft. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie aber auch zuhause privat verwendet werden.
Welche Geräte dürfen erworben werden bzw. werden gefördert?
Die Schulen können technische Mindestkriterien für die Geräte festlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte effektiv zum Lernen eingesetzt werden können. Die digitalen Geräte der Kinder werden in das schulische Management-System eingebunden. Die Gesamtschule Hollfeld hat sich aus vielerlei Gründen für das iPad 10,9″ (10. Generation) bzw. iPad Air 11″ bzw. 13″ entschieden. Genauere Angaben zu den Geräten sowie zur Zusatzausstattung sind im Elternbrief vom 19.07.2024 zu finden.
Warum das iPad?
Grundsätzlich haben auch Windows- bzw. Android-Geräte ihre Berechtigung und ihre Vorteile. Die Gesamtschule Hollfeld hat in den vergangenen drei Jahren gute Erfahrungen mit den Apple-Geräten gesammelt, die sich als sehr robust erwiesen haben und von Schülern und Lehrkräften intuitiv und einfach zu bedienen sind. Eine zentrale Administration aller Geräte z.B. zum Installieren von Apps ist problemlos möglich. Außerdem kann die Schule aus dem Bestand ausreichend Leihgeräte zur Verfügung stellen, wenn Schüler nicht am Programm DSDZ teilnehmen möchten.
Dürfen bereits im Familienbesitz vorhandene Geräte verwendet werden?
Bereits vorhandene Geräte in Familienbesitz, die den Vorgaben entsprechen, können selbstverständlich genutzt werden, müssen aber zurückgesetzt werden zur Installation des schulischen Management-Systems. Eine nachträgliche Förderung dieser Geräte ist leider nicht möglich.
Wo kann ich den Förderantrag stellen?
Erhält mein Kind das Schulbuch als e-Book?
Alle Klassen der Gesamtschule Hollfeld, die mit digitalen Endgeräten arbeiten, die in das schulische Management-System eingebunden sind, erhalten die meisten Schulbücher (insbesondere die der Kernfächer) sowohl als Print-Produkt als auch als e-Book kostenfrei.
Wer haftet bei Defekt, Diebstahl und Verlust?
Jedes neu gekaufte Gerät hat seitens des Herstellers (Apple) ein Jahr Garantie. Eine zusätzliche Geräteversicherung kann beim Kauf erworben werden. Sie haftet bei Defekt und Beschädigungen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Shop. Bei Schäden, die durch andere verursacht werden, greift die private Haftpflichtversicherung des Verursachers (sofern vorhanden). Für Diebstahl müssten Sie eine gesonderte private Diebstahlversicherung abschließen. Die Schule kann keine Haftung übernehmen.
Wie ist die GSH im Bereich Digitalisierung und 1:1-Ausstattung bislang aufgestellt?
Bereits seit dem Schuljahr 2021/2022 setzt die Staatliche Gesamtschule mit dem Projekt GSH 7.0 bis GSH 9.0 auf eine 1:1-Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Jahrgangsstufe durch schul- eigene digitale Endgeräten, die im Unterricht, aber auch zu Hause genutzt werden. Die GSH konnte dank eines Sponsors in den vergangenen drei Schuljahren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 mit Tablets ausstatten und ist damit Vorreiter im Bereich der digitalen 1:1-Ausstattung. Ab Jahrgangsstufe 10 ist es den Schülerinnen und Schüler freigestellt, eigene digitale Endgeräte im Schulunterricht zu verwenden, z. B. als digitales Schulheft oder für die digitalen Schulbücher. Von der Schule aufgestellte Nutzungsbedingungen müssen eingehalten werden. Im Schuljahr 2024/25 wird GSH 7.0 durch das Programm „Digitale Schule der Zukunft“ ersetzt. Die Lehrkräfte der GSH haben sich in den letzten Jahren bezüglich des Einsatzes digitaler Endgeräte sowie in der Medienpädagogik fortgebildet.
Wie schaut es mit der Medienpädagogik an der GSH aus?
Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Geräten, die nicht nur im Unterricht, sondern auch zuhause genutzt werden können, geht Hand in Hand mit der Medienerziehung der Kinder. Bereits ab der Jahrgangsstufe 5 erfahren die Schülerinnen und Schüler im IT-Unterricht nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken moderner Mediennutzung.
Das im Schuljahr 2023/24 neu aufgelegte Programm „Netzgänger“ schult die Schüler der Eingangsklassen im Umgang mit den modernen Medien und zeigt die Gefahren auf, die im Netz lauern.
Ganz bewusst hat sich die GSH deshalb für eine 1:1-Ausstattung erst ab der Jahrgangsstufe 7 entschieden.
Da Medienerziehung nicht die alleinige Aufgabe der Schule sein kann, sind wir auf eine Unterstützung und die Kooperation mit dem Elternhaus angewiesen und bieten u.a. Elternabende zum Thema an.
Wer kann mir meine weiteren Fragen beantworten?
Am Mittwoch, den 11. September 2024 gibt es um 18:30 Uhr im Pädagogischen Zentrum des Gesamtschule einen Elternabend, an dem wir Ihre Fragen beantworten. Gerne dürfen Sie sich mit Ihren Fragen auch per Mail an die Schule info(at)gsh-hollfeld.de wenden.