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Übertritt und Neuaufnahme

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Übertritt und Neuaufnahme

 

Die Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2024/2025 ist vom 06. bis 10. Mai 2024 im Sekretariat der Schule möglich.

Die aktuellen Anmeldeunterlagen finden Sie in Kürze im Menüpunkt Übertritt 2024/25.

 

Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 an der GSH ist nach § 5 der Schulordnung für die Schulen besonderer Art (BesASO) der erfolgreiche Besuch der Jahrgangsstufe 4 einer Grundschule.

Bei der Anmeldung sind eine Geburtsurkunde und das Übertrittszeugnis der abgebenden Grundschule im Original vorzulegen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht legen bitte den Sorgerechtsbeschluss vor. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist bei Alleinerziehenden die schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich.

Für Schüler aus dem Landkreis Bayreuth, die mit der OVF-Linie fahren, sind bitte ein Passbild für den VGN-Pass und der Onlineausdruck* des Erfassungsbogens für den Fahrausweis mitzubringen.

Für Schüler(innen), die im Sprengel der Gesamtschule Hollfeld wohnen, erfolgt die Anmeldung über Anmeldebogen, die an der jeweiligen Grundschule von den Klassenleitern in den Klassen mit dem Übertrittszeugnis verteilt werden. Die Rückgabe der Bogen erfolgt bis spätestens 10.05.2024 wieder über die Klassenleitung der besuchten Schule.

*Erfassungsbogen:

Für die Neuaufnahme aufgrund von Schulwechsel empfiehlt es sich, vorab telefonisch mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen.