Oberes Tor 18, 96142 Hollfeld
09274 / 8070930
info(at)gsh-hollfeld.de

_DSDZ – FAQ

Created with Sketch.

DSDZ – Häufige  Fragen

 

 

Informationen Häufige Fragen iPad-Regeln Hilfe für Eltern Material

 

Fragen zum Kauf eines iPads

  • iPad ab 9. Generation mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10'' Displaygroße
    Unsere Empfehlung: iPad 10. Generation, Wi-Fi, 64 oder 256 GB
  • digitaler Eingabestift
    Unsere Empfehlung: günstiger Apple Pencil oder Logitech Crayon
  • Schutzhülle nach eigener Wahl
  • einfache, günstige Kopfhörer (z.B. In-Ear-Kopfhörer mit Kabel)
  • Einbindung in das zentrale Gerätemanagement, siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“

Wir empfehlen darüber hinaus:

Optional:

  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
  • Der Einsatz einer Tastatur kann ggf. hilfreich sein, diese muss jedoch nicht ständig mitgenommen werden.

Für die Schule ist ein iPad mit 64 GB ausreichend, auch die mäßige private Nutzung (z.B. für Internet und Streaming) ist mit dieser Speichergröße problemlos möglich. Für eine intensive private Nutzung (z.B. umfangreiche Spiele, Installation vieler Apps, Videoschnitt, umfangreiche Fotografie/Bildbearbeitung, Download von Filmen/Serien auf das Gerät) und im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit kann es sinnvoll sein, das Gerät mit dem größeren Speicher zu wählen.

Für die schulische Nutzung ist das normale iPad ab der 10. Generation sehr gut geeignet. Sofern Sie sich für ein anderes Gerät entscheiden möchten (iPad Air oder iPad Pro) müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein:

  • Mindestens 64 GB Speicher
  • mindestens 10“ Bildschirmdiagonale
  • nicht älter als zwei Jahre (Das iPad mini kommt daher nicht infrage.)

Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10“ Bildschirmdiagonale handelt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung (JAMF) ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich, siehe „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?".
Hinweis: Gebraucht gekaufte Geräte sind nur förderfähig, wenn sie von kommerziellen Händlern aus sog. "Refurbished"-Programmen erworben werden. Fördervoraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Garantie sowie die Rechnung eines kommerziellen Händlers. (Siehe Frage „Gibt es eine finanzielle Förderung?“)

Das iPad samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich überall im Fachhandel gekauft werden – bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss! Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"

Bei einer Bestellung des iPads bei unserem Partner ACS auf der Seite tabletklasse.de erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung direkt ohne zusätzliche Gebühren. Geben Sie bei der Bestellung in den entsprechenden Feldern unsere Schule, den Namen Ihres Kindes und die derzeit besuchte Klasse an, damit die Bestellung unserem Projekt zugeordnet werden kann.

 

Die Schule strebt mit der Projektteilnahme eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten (iPads) an - gleichwohl handelt es sich um ein Angebot mit freiwilliger Teilnahme. Sollten Sie ablehnen, dass ihr Kind mit einem iPad lernt, kann es mit „normalen“ Heften in einer iPad-Klasse unterrichtet werden.

Das von uns empfohlene iPad 10. Generation (64 GB) kostet aktuell ca. 390 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (25 € bis 100 € je nach Modell) und eine Schutzhülle (ab 15 €) an. Für die Einbindung in das schulische Gerätemanagement sind 50 € Gebühr zu bezahlen.

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und private Zwecke nutzen, die private Nutzung darf die schulische Nutzung jedoch nicht beeinträchtigen. Eine finanzielle Förderung ist u. U. möglich, siehe "Fragen zur finanziellen Förderung".

 

Fragen zur finanziellen Förderung

Für den Kauf der Geräte können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?

  • Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
  • Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
  • Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 01.07.2024 liegen.
  • Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
  • Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.

Ablauf der Antragsstellung:

  1. Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
  2. Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
  3. Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
  4. Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, soweit diese aus der Rechnung hervorgehen; förderfähig sind: iPad + Stift + Hülle. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Geräteversicherung, Schutzfolie) dürfen nicht mit angegeben werden.
  • Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk "Zahlung eingegangen" oder "Die Rechnung wurde bereits bezahlt"), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Für alle von Compu-House ausgestellten Rechnungen ist dies der Fall, sodass bei einem Kauf bei Compu-House nur die Rechnung einzureichen ist.
  • Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
  • Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen

In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten (z.B. Auslage des Förderbetrags) oder Leihgeräte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld). Bitte wenden Sie sich dafür an das Sekretariat der Schule.

 

Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung

Es wird weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften); die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.

Nein. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben. Zusätzlich werden wir für diejenigen Eltern Workshops anbieten, die gerne selbst Knowhow in diesem Bereich erlernen möchten.

Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Wir als Schule sind bei der Abwicklung von Hardwareproblemen leider nicht zuständig. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen (z.B. bei Problemen mit dem iPadOS, Jamf usw.)

 

Bitte installieren Sie alle Updates, die angezeigt bzw. zur Installation bereitstehen, zu Hause.

Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler Cloudspeicher (OneDrive) für automatische Backups ihrer Goodnotes-Dateien nutzen, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen/abgerufen werden können.

Wir haben eine schulspezifische Anleitung für iPads erstellt, die unter dem Tab "iPad-Klassen: Material" zum Download bereitsteht.

Wir wollen kleinschrittig vorgehen und uns zunächst auf wesentliche Funktionen beschränken:

  • Grundliegende Bedienung des iPads
  • Digitale Heftführung
  • Kommunizieren, Arbeitsmaterial erhalten und abgeben
  • Mit Mitschülerinnen und Mitschülern digital zusammenarbeiten

Im nächsten Schritt geht es dann um die Erstellung digitaler Lernprodukte.

Die digitalen Hefte in der App GoodNotes werden - soweit die Einstellungen zusammen mit der Lehrkraft vorgenommen wurden - an zwei Orten gespeichert:

  • lokal auf dem iPad
  • als Backup in der Cloud (OneDrive)

Die Hefte gehen also in keinem Fall verloren!

Hier auf der Homepage, insbesondere in der Rubrik iPad-Klassen: Material, stehen viele Informationen und Materialien zum Download.

Wir empfehlen dringend, die schulischen Daten, insbesondere die digitalen Hefte und Notizen, regelmäßig zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Lokales Backup oder Backup in einer Cloud (z.B. Nextcloud, OneDrive, iCloud).

 

Fragen zu digitalen Schulbüchern

Ergänzend zu den Print-Versionen der Schulbücher stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern die allermeisten Schulbücher auch digital zur Verfügung. Da wir Schulbücher aus verschiedenen Verlagen verwenden und diese jeweils auf eigene Plattformen setzen, ist es leider erforderlich, sich bei mehreren Verlags-Apps anzumelden. Die jeweiligen Zugangsdaten werden zentral von der Schule erstellt und individuell, personalisiert an die Schüler:innen ausgegeben. Die Anmeldung in den verlagseigenen Apps bzw. den online-Zugängen erfolgt dann mit diesen Zugangsdaten.

 

Fragen zur Einschränkung und Verwaltung des iPads durch die Schule („Jamf“)

Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit unserem Partner Compu-House auf. Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und vollständig geladen bei der Firma Compu-House vorliegen. Das iPad kann dazu eingesendet oder auch im Sekretariat der Schule vorbeigebracht werden.

Für die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung fallen einmalig 50 € Gebühr an, die von Ihnen zu tragen ist.

Während der Unterrichtszeit werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen.
Außerhalb der Schulzeiten sind diese Beschränkungen nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Über die App "Jamf Parents" kann es Ihnen ermöglicht werden – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls das Gerät Ihres Kindes im Funktionsumfang einzuschränken.

Während der Schulzeit (Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 15:15 Uhr) können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Privat installierte Apps (z.B. Spiele) sind nicht sichtbar.

Die App "Classroom" bietet den Lehrkräften die Möglichkeit das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken.

Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.

Administratoren können

  • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
  • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads "austeilen").
  • ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)

Lehrkräfte können

  • Einschränkungen während des Unterrichts vornehmen (z.B. nur eine bestimmte App anzeigen, alle Geräte einer Klasse sperren, einen Hinweis auf den Schülergeräten anzeigen oder nur bestimmte Internetseiten freigeben).

  • Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist NICHT möglich.
  • Der Browserverlauf kann NICHT eingesehen werden.
  • Es gibt KEINE Möglichkeit den Standort eines Gerätes zu ermitteln.
    (Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.)
  • Der Bildschirm der Schülergeräte kann NICHT eingesehen werden.
  • Es können KEINE privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
  • Es können KEINE persönlichen Apps erfasst, entfernt der eingeschränkt werden.
  • Es können KEINE persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).

 

Fragen zur möglichen Einschränkung des iPads zu Hause und zur Apple-ID

Sie können das iPad ihres Kindes über die App "Jamf Parent" (für Android und iOS Geräte verfügbar) oder über die Apple eigene Funktion "Bildschirmzeit" einschränken.

Jamf-Parent:

Bildschirmzeit:

Sofern Sie ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie über die Funktion "Bildschirmzeit" Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen.

  • Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App Einstellungen unter Bildschirmzeit vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
  • Als erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.
  • Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
  • Bitte wählen Sie unter "Immer erlauben" alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
  • Unter "Beschränkungen" können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Account-Änderungen nicht erlauben.
  • Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.

Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig. Alle Apps für den schulischen Gebrauch einschließlich der Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.

Unter https://support.apple.com/de-de/apple-id finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.

Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist außerhalb der Unterrichtszeit ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und anderen Dienste möglich. Diese Option bietet eine unbeschränkte Nutzung des Geräts, erfordert aber ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens des/der Jugendlichen.

Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Kreditkarte abgerechnet. Unter https://support.apple.com/de-de/HT201088 finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. Über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion "Kaufanfrage" oder "Bildschirmzeit" für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion "Kaufanfrage" kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe dazu aufgefordert (die sie auch ablehnen können). Über die Funktion "Bildschirmzeit" können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen.