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DSDZ – FAQ

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DSDZ – Häufige  Fragen

 

 

Informationen Häufige Fragen iPad-Regeln Hilfe für Eltern Material

 

Fragen zum Kauf eines iPads

  • iPad ab 9. Generation mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10'' Displaygröße
    Unsere Empfehlung: iPad 10. Generation, Wi-Fi, 64 oder 256 GB
  • digitaler Eingabestift
    Unsere Empfehlung: günstiger 99Volts Stift
  • Schutzhülle nach eigener Wahl
  • einfache, günstige Kopfhörer (z.B. In-Ear-Kopfhörer mit Kabel)
  • Einbindung in das zentrale Gerätemanagement, siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“

Optional:

  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
  • Der Einsatz einer Tastatur kann ggf. hilfreich sein, diese muss jedoch nicht ständig mitgenommen werden.

Ein iPad mit 64 GB Speicher reicht für den schulischen Gebrauch völlig aus und auch bei gelegentlicher privater Nutzung, wie dem Surfen im Internet oder Streaming, ist diese Speichergröße ausreichend. Bei intensiverer privater Nutzung, wie dem Spielen umfangreicher Spiele, dem Installieren vieler Apps, Videoschnitt, der Fotografie oder Bildbearbeitung sowie dem Herunterladen von Filmen und Serien, und mit Blick auf die Zukunft, könnte es jedoch sinnvoll sein, ein Modell mit größerem Speicher zu wählen.

Für die schulische Nutzung ist das normale iPad ab der 10. Generation sehr gut geeignet. Sofern Sie sich für ein anderes Gerät entscheiden möchten (iPad Air oder iPad Pro) müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein:

  • Mindestens 64 GB Speicher
  • mindestens 10“ Bildschirmdiagonale
  • nicht älter als zwei Jahre (Das iPad mini kommt daher nicht infrage.)

Ein iPad ist förderfähig, wenn es mindestens 64 GB Speicher, eine Bildschirmdiagonale von mindestens 10 Zoll und ein Alter von maximal zwei Jahren hat. Die nachträgliche Einbindung in die schulische Geräteverwaltung (JAMF) ist möglich und zwingend notwendig (siehe „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“). Hinweis: Gebrauchte Geräte werden nur dann gefördert, wenn sie von kommerziellen Händlern im Rahmen sogenannter "Refurbished"-Programme erworben wurden. Voraussetzung für die Förderung ist eine Garantie von mindestens 12 Monaten sowie eine Rechnung eines kommerziellen Händlers (siehe „Gibt es eine finanzielle Förderung?“).

Eine weitere Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass das Gerät nach dem 9. Juli 2024 beschafft wurde (Kaufbeleg!). Ab diesem Zeitpunkt ist die Gesamtschule Hollfeld im Programm "Digitale Schule der Zukunft" aufgenommen.

Das iPad samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich überall im Fachhandel gekauft werden – bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss! Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies allerdings nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"

Bei einer Bestellung des iPads bei unserem Partner Compu-House erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung direkt.

 

Der Freistaat Bayern strebt dem Projekt "Digitale Schule der Zukunft" eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten an - gleichwohl handelt es sich um ein Angebot mit freiwilliger Teilnahme. Sollten Sie kein Endgerät beschaffen wollen, so können wir Ihrem Kind, falls noch in ausreichender Anzahl vorhanden,  ein schulisches Leihgerät zur Verfügung stellen.

Das von uns empfohlene iPad 10. Generation (64 GB) kostet aktuell ca. 395 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (35 € bis 109 € je nach Modell) und eine Schutzhülle (ab 27,90 €) an. Für die Einbindung in das schulische Gerätemanagement sind 50 € Gebühr zu bezahlen.

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und private Zwecke nutzen, die private Nutzung darf die schulische Nutzung jedoch nicht beeinträchtigen. Eine finanzielle Förderung ist u. U. möglich, siehe "Fragen zur finanziellen Förderung".

 

Fragen zur finanziellen Förderung

Für den Kauf der Geräte können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen, wenn Ihr Kind die 7. Jahrgangsstufe der GSH oder die 10. Jahrgangsstufe im Gymnasialzug besucht.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?

  • Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
  • Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
  • Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 09.07.2024 liegen.
  • Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
  • Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.

Ablauf der Antragsstellung:

  1. Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
  2. Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
  3. Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
  4. Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, soweit diese aus der Rechnung hervorgehen; förderfähig sind: iPad + Stift + Hülle. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Geräteversicherung, Schutzfolie) dürfen nicht mit angegeben werden.
  • Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk "Zahlung eingegangen" oder "Die Rechnung wurde bereits bezahlt"), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Für alle von Compu-House ausgestellten Rechnungen ist dies der Fall, sodass bei einem Kauf bei Compu-House nur die Rechnung einzureichen ist.
  • Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
  • Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen.

In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten (z.B. Auslage des Förderbetrags) oder Leihgeräte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld). Bitte wenden Sie sich dafür an das Sekretariat der Schule.

 

Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung

Es wird weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften); die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.

Nein. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation, erwerben.

Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Wir als Schule sind bei der Abwicklung von Hardwareproblemen leider nicht zuständig. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen (z.B. bei Problemen mit dem iPadOS, Jamf usw.)

 

Bitte installieren Sie alle Updates, die angezeigt bzw. zur Installation bereitstehen, zu Hause.

Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler Cloudspeicher (OneDrive) für automatische Backups ihrer Goodnotes-Dateien nutzen, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen/abgerufen werden können.

Wir werden in Kürze eine schulspezifische Anleitung für iPads unter dem Tab "Material" zum Download bereitstellen.

Wir wollen kleinschrittig vorgehen und uns zunächst auf wesentliche Funktionen beschränken:

  • Grundliegende Bedienung des iPads
  • Digitale Heftführung
  • Kommunizieren, Arbeitsmaterial erhalten und abgeben
  • Mit Mitschülerinnen und Mitschülern digital zusammenarbeiten

Im nächsten Schritt geht es dann um die Erstellung digitaler Lernprodukte.

Die digitalen Hefte in der App GoodNotes werden - soweit die Einstellungen zusammen mit der Lehrkraft vorgenommen wurden - an zwei Orten gespeichert:

  • lokal auf dem iPad
  • als Backup in der Cloud (OneDrive)

Die Hefte gehen also in keinem Fall verloren!

Hier auf der Homepage, insbesondere in der Rubrik Material, stehen in Kürze Materialien zum Download.

Wir empfehlen dringend, die schulischen Daten, insbesondere die digitalen Hefte und Notizen, regelmäßig zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Lokales Backup oder Backup in einer Cloud (z.B. OneDrive, iCloud).

 

Fragen zu digitalen Schulbüchern

Zusätzlich zu den gedruckten Schulbüchern stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern die meisten Schulbücher auch in digitaler Form bereit. Da wir Schulbücher von verschiedenen Verlagen nutzen, die jeweils eigene Plattformen verwenden, ist es leider notwendig, sich bei mehreren Verlags-Apps zu registrieren. Die Zugangsdaten für diese Apps werden zentral von der Schule erstellt und den Schüler individuell und personalisiert zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung in den Verlags-Apps oder Online-Portalen erfolgt dann mit diesen bereitgestellten Zugangsdaten.

 

Fragen zur Einschränkung und Verwaltung des iPads durch die Schule („Jamf“)

Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit unserem Partner Compu-House auf. Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und vollständig geladen bei der Firma Compu-House vorliegen. Das iPad kann dazu eingesendet oder auch im Sekretariat der Schule vorbeigebracht werden.

Für die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung fallen einmalig 50 € Gebühr an, die von Ihnen zu tragen sind.

Während der Unterrichtszeit werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen.
Außerhalb der Schulzeiten sind diese Beschränkungen nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Über die App "Jamf Parents" kann es Ihnen ermöglicht werden – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls das Gerät Ihres Kindes im Funktionsumfang einzuschränken.

Sollten Sie eine ausschließlich schulische Nutzung des iPads wünschen, dann ist es weiterhin möglich ein zeitlich unbeschränktes schulisches Profil dem iPad Ihres Kindes zuzuweisen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf: systembetreuer@gsh-hollfeld.de

 

Während der Schulzeit (Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 15:15 Uhr) können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Privat installierte Apps (z.B. Spiele) sind nicht sichtbar.

Die App "Classroom" bietet zudem den Lehrkräften die Möglichkeit, das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken.

Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.

Administratoren können

  • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
  • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads "austeilen").
  • ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)

Lehrkräfte können

  • Einschränkungen während des Unterrichts vornehmen (z.B. nur eine bestimmte App anzeigen, alle Geräte einer Klasse sperren, einen Hinweis auf den Schülergeräten anzeigen oder nur bestimmte Internetseiten freigeben).

  • Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist NICHT möglich.
  • Der Browserverlauf kann NICHT eingesehen werden.
  • Es gibt KEINE Möglichkeit den Standort eines Gerätes zu ermitteln.
    (Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.)
  • Der Bildschirm der Schülergeräte kann NICHT eingesehen werden.
  • Es können KEINE privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
  • Es können KEINE persönlichen Apps erfasst, entfernt der eingeschränkt werden.
  • Es können KEINE persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).

 

Fragen zur optionalen Einschränkung des iPads zu Hause und zur Apple-ID

Sie können das iPad Ihres Kindes über die App "Jamf Parent" (für Android und iOS Geräte verfügbar) oder über die Apple eigene Funktion "Bildschirmzeit" einschränken. Jamf-Parent: Bildschirmzeit: Sofern Sie Ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie über die Funktion "Bildschirmzeit" Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen.
  • Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App Einstellungen unter Bildschirmzeit vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
  • Als erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.
  • Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
  • Bitte wählen Sie unter "Immer erlauben" alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
  • Unter "Beschränkungen" können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Account-Änderungen nicht erlauben.
  • Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.

Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig. Alle Apps für den schulischen Gebrauch einschließlich der Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.

Unter https://support.apple.com/de-de/apple-id finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID. Sie haben die Möglichkeit, für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf Ihren eigenen Namen (als erwachsene Person) anzulegen. Dies ermöglicht einen uneingeschränkten Zugriff auf den App Store und andere Dienste außerhalb der Unterrichtszeit. Diese Option bietet volle Nutzungsmöglichkeiten, setzt jedoch ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens des Jugendlichen voraus. Alternativ können Sie über die Familienfreigabe eine Apple-ID speziell für Ihr Kind erstellen, ohne die gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren beachten zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID besitzen. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie auf Ihrem Apple-Gerät die Familienfreigabe aktivieren und eine neue Apple-ID für Ihr Kind einrichten. Käufe Ihres Kindes werden dabei über Ihre Kreditkarte abgerechnet. Eine ausführliche Anleitung zur Familienfreigabe finden Sie unter https://support.apple.com/de-de/HT201088. Mit der Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen sowie die Funktionen „Kaufanfrage“ und „Bildschirmzeit“ aktivieren. Mit der „Kaufanfrage“ kann Ihr Kind eigenständig Apps oder andere Inhalte kaufen, jedoch werden Sie vorab auf Ihrem Gerät um Bestätigung gebeten, die Sie auch ablehnen können. Die Funktion „Bildschirmzeit“ ermöglicht es Ihnen, die Nutzung des iPads zu kontrollieren, indem Sie zeitliche Beschränkungen für einzelne Apps oder das gesamte iPad festlegen.